Zur Zeit übernimmt unsere Praxis den offiziellen Notfalldienst für unsere Region. Unsere Praxis ist zuständig für die Region: Mörschwil, Steinach, Horn, Goldach, Rorschach, unteres Rheintal bis Rüthi.
Patienten aus anderen Regionen wenden sich bitte an den Notfallzahnarzt in ihrer Region.
- Region Appenzell Ausserhoden und Innerrhoden Tel. 0844 144006
- Region Buchs, Sargans, Walenstadt, Bad Ragaz, Toggenburg ab Starkenbach: Tel. 0844 144003
- Stadt St. Gallen: Tel. 0844 144001
- Region Toggenburg bis und mit Gemeinde Nesslau (Stein), Wil, Gossau: Tel. 0844 144005
- Region Weesen, Rapperswil-Jona, Rüti: Tel. 0844 144004
Der Notfalldienst ist kantonal geregelt und erfolgt nach den jeweiligen Vorgaben.
Die Kosten können, je nach Behandlung ca. 100 bis CHF 500 betragen. Die entsprechende Leistung muss, direkt bezahlt werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir bei einer Notfallkonsultation mindestens 300CHF Akonto in Bar verlangen.
Die Dringlichkeit wird nach der Art der Beschwerden festgelegt.
Was wird im Notfalldienst behandelt?
Der Notfallpatient befindet sich in einer Ausnahmesituation, da er keine freie Wahl des behandelnden Zahnarztes hat, unter Zeitdruck steht und eine eingeschränkte Entscheidungs- und Zustimmungsfreiheit zur vorgeschlagenen Behandlung in Kauf nehmen muss.
Daher hat sich der Notfallzahnarzt ausschliesslich auf die Behebung der Notfallsituation zu beschränken. Es werden also keine routinemässigen Behandlungen durchgeführt. Es erfolgt ausschliesslich die Beseitigung der Schmerzsituation und keine endgültige Therapie des Zahnproblems.
Im zahnärztlichen Notfalldienst werden keine zahntechnischen Reparaturen durchgeführt.
Für die meisten Fälle gelten Interventionszeiten von 6 bis 12 Stunden. Wir fassen daher Notfälle zu bestimmen Zeitfenstern zusammen. Bitte buchen Sie unten das erste freie Zeitfenster und geben Sie uns eine Kurze Beschreibung der Beschwerden an.
Für Akutfälle (Unfälle, Blutungen, Schüttelfrost oä.) nutzen Sie bitte die Telefonische Kontaktmöglichkeit.
Bitte beachten Sie auch, dass im Notfalldienst keine Zahntechnischen Reparaturen erfolgen können.