Da auch zahnärztliche Eingriffe mit Risiken verbunden sind, möchten wir Ihnen mit dieser Patienteninformation zu den wichtigsten Themen einen Überblick verschaffen. Diese stellen gleichzeitig unsere AGB dar und enthalten sowohl medizinische als auch rechtliche Aspekte der Zahnbehandlung


ERSTUNTERSUCHUNG
Um eine Diagnose und einen Behandlungsplan erstellen zu können, werden die folgenden diagnostischen Massnahmen durchgeführt:
(1) medizinische und zahnmedizinische Krankengeschichte,
(2) Besprechung Ihrer Zahnprobleme, Wünsche und Bedenken,
(3) Röntgenaufnahmen,
(4) Zahnmodelle,
(5) Untersuchung der Mundhöhle und angrenzende Strukturen und
(6) Fotografien.
Sollten weitere diagnostische Massnahmen notwendig sein, werden wir diese mit Ihnen besprechen. In aufwändigen Fällen kann ein detaillierter Kostenvoranschlag, ein detaillierter Behandlungsplan und die schriftliche Zusammenfassung der geplanten Behandlung kostenpflichtig sein. Die klinische und röntgenologische Befundaufnahme fällt immer unter kostenpflichtige Leistungen.

KRANKENGESCHICHTE
Ihre Krankengeschichte ist notwendig, um eine Zahnbehandlung in sicherer und angepasster Art und Weise durchführen zu können. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass alle Fragen nach bestem Wissen beantwortet wurden. In dringenden Fällen dürfen wir bisherige Medizinalpersonen kontaktieren.

BEHANDLUNGSEMPFEHLUNG
Diese basiert auf den Befunden der Erstuntersuchung und bisherigen Erfahrungen und können bei ähnlichen Befunden unterschiedlich ausfallen. Das letztendliche Ziel dieser Behandlung ist es, Sie in Ihrer Mundgesundheit und dem Erscheinungsbild Ihrer Zähne zu unterstützen. Wir werden mit Ihnen den für Ihre Situation passenden und idealen Behandlungsplan besprechen und Ihnen mögliche Alternativen aufzeigen, deren Chancen und Risiken erklären und auch die Konsequenzen, sollten Sie keine Behandlung durchführen lassen. In seltenen Fällen werden wir Sie zu einem Spezialisten überweisen.

MEDIKAMENTE UND LOKALANÄSTHESIE
Die meisten Eingriffe werden in Lokalanästhesie durchgeführt. Bei einer Lokalanästhesie können körperliche Reaktionen auftreten (wie z.B. Übelkeit, Erbrechen und allerg. Reaktionen). Sie kann auch zu Nerv-Verletzungen führen, die mit Schmerzen, Missempfindung, vorübergehenden oder, in sehr seltenen Fällen, permanentem Taubheitsgefühl einhergehen kann. Antibiotika, Analgetika und andere Medikamente können allergische Reaktionen verursachen, die sich durch Geweberötung oder – schwellung, Schmerzen, Juckreiz, Erbrechen oder anaphylaktischen Schock (schwerwiegende allergische Reaktion) äussern können. Antibiotika können die Wirksamkeit von oralen Kontrazeptiva (Antibabypille) beeinträchtigen.

LACHGASBEHANDLUNG
Die Sedierung mit Lachgas stellt eine sehr sichere Behandlungsmethode dar, um Angst, Anspannung und auch Würgereiz deutlich zu reduzieren.
Auch wenn der Patient in der Regel nach Beendigung der Sedierung wieder fit ist, nach einer Narkose mit Lachgas darf der Patient nichtselbst
ein Fahrzeug oder schwere Maschinen zu führen, keine wichtigen Verträge abschliessen und muss falls nötig die Betreuung von Kindern
sicherstellen; über den Zeitfaktor hat der Arzt individuell zu entscheiden. Der Patient sollte sich nur in Begleitung nach Hause begeben und keinen
Alkohol zu sich nehmen. In der Regel ist die Wirkung nach einigen Stunden bereits abgeklungen, aus rechtlichen Überlegungen empfehlen
wir Ihnen jedoch sich für den restlichen Tag nach der Sedierung an diese Anweisungen zu halten.

BEHANDLUNG WÄHREND DER SCHWANGERSCHAFT
Wahleingriffe, die einfach aufgeschoben werden können, sollten bis nach der Niederkunft warten. Die Behandlung von Schmerzen und Notfällen kann mit relativer Sicherheit des Fötus durchgeführt werden, indem man weitgehend auf Medikamente verzichtet.

BEHANDLUNG
Sie willigen in die Behandlung ein und ermächtigen die bei vedentis arbeitenden Zahnärzte und deren Hilfspersonal mit der Durchführung der geplanten Therapiemassnahmen. Gewisse Behandlungsschritte werden an ausgebildete Dentalassistentinnen delegiert.

ÄNDERUNGEN IM BEHANDLUNGSPLAN
Während der Behandlung können Änderungen oder zusätzliche Arbeiten erforderlich werden aufgrund von Komplikationen oder Befunden, die bei der Untersuchung nicht entdeckt werden konnten.

FÜLLUNGEN
Aufgrund von während der Behandlung festgestellter tieferer Karies, kann ggf. eine umfangreichere Sanierung erforderlich werden. Zur Wiederherstellung der Zahnfunktion kann dies weitere Maßnahmen erfordern, wie Wurzelbehandlung und/oder Krone(n). Eine gewisse Empfindlichkeit bei neuen Füllungen ist normal und legt sich normalerweise nach einiger Zeit. Wenn die Beschwerden nicht zurückgehen, muss eine weitere Behandlung durchgeführt werden.

ZAHNENTFERNUNG
Alternativen zur Zahnextraktion sind z.B. Wurzelbehandlung, Krone und Paradontalchirurgie. Sie ermächtigen den Zahnarzt die Zähne zu ziehen. Eine Zahnextraktion beseitigt nicht immer möglicherweise vorhandene Infektionen und ggf. können weitere Behandlungen erforderlich sein. Die mit einer Zahnextraktion verbundenen Risiken sind z. B. Schmerzen, Schwellung, Infektion, trockene Alveole, offene Nebenhöhlen, Kieferbruch, Gefühllosigkeit in Zähnen, Lippen, Zunge und umgebendem Gewebe (Parästhesie), die für unbestimmte Zeit anhalten können. Bei Komplikationen während oder nach der Behandlung kann die Weiterbehandlung durch einen Facharzt oder sogar ein Krankenhausaufenthalt erforderlich sein. Die Kosten hierfür müssen Sie meist selbst tragen.

KRONEN, BRÜCKEN, VENEERS
Bei künstlichen Zähnen kann der Farbton der natürlichen nicht immer genau getroffen werden. Sie bekommen in der Regel
provisorische Kronen, diese können sich leicht lösen. Sie müssen vorsichtig sein, damit diese bis zur Eingliederung der neuen Krone
halten. Vor der Zementierung besteht die letzte Gelegenheit für Änderungen an der neuen Krone, Brücke oder Veneer (bzgl. Form,
Sitz, Größe und Farbe). Wenn Sie unsicher sind bitten Sie uns um eine provisorische Zementierung der endgültigen Arbeit. Diese ist
für Sie kostengünstiger als eine Neuanfertigung der gesamten Arbeit. Veneers kann man nicht zur Probe tragen.

ZAHNERSATZ – VOLL- ODER TEILPROTHESE
Voll- oder Teilprothesen werden aus Plastik, Metall und Porzellan konstruiert. Die Probleme, die sich beim Tragen des Zahnersatzes
ergeben können sind z. B. lockerer Sitz, Druckstellen und Prothesenbruch. Änderungen an meinem Zahnersatz (bezüglich Form, Sitz, Größe, Zahnstellung und Farbe) sind letztmalig zum Termin der “Wachseinprobe” möglich. Sofortiger Zahnersatz (Insertion des Zahnersatzes unmittelbar nach der Extraktion) kann zunächst Beschwerden machen und mehrere Anpassungen und Unterfütterungen erfordern. Bei sofortigem Zahnersatz haben Sie aus technischen Gründen keine Möglichkeit auf die Gestaltung Einfluss zu nehmen. Später wird eine dauerhafte Unterfütterung oder ein gänzlich neu anzufertigender Zahnersatz notwendig sein, was in der Kostenschätzung möglicherweise nicht enthalten ist.
Zahnersatz muss meistens ca. drei bis zwölf Monate nach dem ersten Eingliedern unterfüttert werden, wofür die Kosten im
Heil und Kostenplan nicht berücksichtigt sind.

WURZELBEHANDLUNG
Eine Wurzelbehandlung stellt keine Garantie für die Rettung meines Zahns dar. Durch die Behandlung können Komplikationen
entstehen, und – gelegentlich – können Wurzelkanalinstrumente brechen oder Wurzelfüllmaterial über die Wurzelspitze austreten,
hierdurch wird der Behandlungserfolg nicht unbedingt negativ beeinflusst. Während und einige Zeit nach der Behandlung kann
der Zahn empfindlich sein. Schwer festzustellende Wurzelfrakturen sind hauptursächlich für erfolglose Wurzelbehandlungen. Da Zähne mit Wurzelbehandlung brüchiger sind als andere, ist eine Krone erforderlich, um den Zahn zu stabilisieren und zu erhalten. Nach Wurzelbehandlungen können manchmal weitere chirurgische Eingriffe (Wurzelspitzenresektion) erforderlich werden. Trotz aller Bemühungen kann der Zahn jedoch nicht zu retten sein.

PARODONTOSEBEHANDLUNG
Sie haben eine ernste Erkrankung, die Zahnfleischentzündung oder Knochenabbau verursacht, und die zum Verlust der Zähne führen kann.
Alternative Behandlungsmöglichkeiten sind professionelle Zahnreinigung, Zahnfleischchirurgie, Antibiose oder Extraktionen. Ich
weiß, dass Parodontitis den langfristigen Erfolg zahnmedizinischer Arbeiten negativ beeinflussen kann und regelmässige
Hygienemassnahmen (ca. 3-4-mal/Jahr) erforderlich sind.

BLEACHING
Bleaching wird entweder in der Praxis oder mit individuell hergestellten Zahnschienen zu Hause durchgeführt. Der Aufhellungsgrad ist individuell
unterschiedlich, normalerweise werden beachtliche Aufhellungen erreicht. Kaffee, Tee und Tabak verfärben die Zähne nach der
Behandlung und sollten für mindestens 24 Stunden nach der Behandlung vermieden werden. Ich weiß, dass meine Zähne empfindlich werden oder
Zahnfleischentzündungen auftreten können, was beides nach Beendigung der Behandlung nachlässt.

ZAHNÄRZTLICHE LEISTUNGEN
Sie nehmen mit dieser Behandlung eine Privatleistung in Anspruch. Als Patient bleiben Sie in jedem Fall Schuldner der gesamten fälligen
Leistungen, unabhängig von der Erstattungsfähigkeit durch die jeweiligen Leistungserstatter.

BEHANDLUNGSERFOLG
In der Zahnheilkunde sind Behandlungserfolg und absolute Zufriedenheit nicht immer möglich. Wir können daher keine Garantie bezüglich der
zahnärztlichen Behandlung abgeben. Der behandelnde Zahnarzt ist nicht für frühere Behandlungen verantwortlich und bisherige Massnahmen
müssen eventuell angepasst oder ersetzt werden. Jeder Zahnarzt ist ein eigenständiger Arzt, der nur für seine zahnärztliche Versorgung
verantwortlich ist. Außer dem behandelnden Zahnarzt ist kein weiterer, noch eine juristische Person für meine zahnärztliche Behandlung
verantwortlich.

KONTAKT
Sie geben vedentis Ihre Erlaubnis Kontakt mit Ihnen aufzunehmen, um Termine vereinbaren oder Sie zu erinnern, sei es via Post (Postkarte/Brief),
Email, Telefon und Sprachnachrichten zuhause und an Ihrem Arbeitsplatz.

TERMINE: ÄNDERUNGEN, ABSAGEN, NICHTERSCHEINEN,
ZUSPÄTKOMMEN

Wir führen eine Bestellpraxis, d.h. dass wir für Sie ein festes Zeitfenster für Ihre Behandlung einplanen. Terminabsagen/ -verschiebungen
müssen Sie daher sobald als möglich, mindestens jedoch 48 Stunden vorher, innerhalb unserer Öffnungszeiten, telefonisch bekanntgeben,
damit wir die Zeit für andere Patienten, wie z.B. Notfälle, wieder frei geben können. Sollten Sie mehr als 15 Minuten zu spät erscheinen und
die übrige Zeit nicht mehr für die Durchführung Ihrer Behandlung ausreichen, bevor der nächste Patient seinen Termin hat, werden wir mit
Ihnen einen neuen Termin vereinbaren müssen. Für die oben genannten Fälle kann eine Gebühr gemäss der geplanten Behandlung und der
reservierten Zeit erhoben. Dies gilt gleichermassen für einen Termin beim Zahnarzt, wie auch bei der Dentalhygiene. Bei mehrfachem Missbrauch werden wir die Weiterbehandlung ablehnen.

PATIENTENAKTE
Die Patientenakte wird von der vedentis GmbH aufbewahrt und den in ihren Räumlichkeiten behandelnden Zahnärzten und Hilfspersonen zur
Verfügung gestellt, sowie für Fakturierung und Inkasso verwendet. Die Aufbewahrungspflicht beträgt mindestens 10 Jahre.

Durch eine zahnärztliche Behandlung entstehen Kosten die Sie in der Regel selbst zu tragen haben. Wir prüfen daher
regelmässig die Bonität unserer Patienten bevor wir eine Behandlung durchführen und verlangen eine Vorauszahlung vor
Behandlungsbeginn.


Bonitätsprüfung und Rechnung mit Teilzahlungsoption über MF Group:
Sie sind damit einverstanden, dass wir Ihre Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung an unseren Dienstleister MF Group weiterleiten. Sie erklären sich hiermit einverstanden mit der Weitergabe der zum Zweck der Bonitätsprüfung, Abrechnung (inkl. Abtretung der Forderung) und Geltendmachung der Forderung jeweils erforderlichen Personendaten und weiteren Informationen, insbesondere Daten aus der Patientenkartei (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Behandlungsdatum) an die MF Group AG. An den Finanzierungspartner in Deutschland dürfen zur Bearbeitung in eigener Verantwortung übermittelt werden: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Rechnungsbetrag und interne Identifikationsmerkmale, z.B. Kunden-ID). Falls die Forderung notfalls gerichtlich geltend gemacht werden muss, wird mein Arzt auf Anfrage der MF Group AG auch den Behandlungsgegenstand gegenüber der MF Group AG und ihrem Finanzierungspartner offenlegen. Ich entbinde hiermit meinen Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht, soweit dies für die Bonitätsprüfung, Abrechnung (inkl. Abtretung(en) der Forderung) und Geltendmachung der Forderung erforderlich ist.
Meine Zustimmung gilt auch für zukünftige Behandlungen; ich kann diese jederzeit mit sofortiger Wirkung für die Zukunft
widerrufen.
Ich bestätige hiermit, dass ich handlungsfähig und mindestens 18 Jahre alt bin. Zudem, dass die von mir erteilten Auskünfte/Angaben vollständig und korrekt sind und dass ich ein Exemplar dieser Einverständniserklärung erhalten habe. Ich ermächtige die MF Group AG, für die Prüfung meiner Bonität sowie für die Abwicklung der Abrechnung erforderliche Auskünfte (unter Angabe u.a. meines Namens, Geburtsdatums und Anschrift) bei Wirtschaftsauskunfteien oder bei geeigneten Informationsund Auskunftsstellen (bspw. ZEK/IKO) einzuholen.
Für Fragen zur Rechnung und alle anderen Fragen in Zusammenhang mit der Zahlung ist ausschliesslich die MFGB zuständig. Bei Beschwerden über die Abwicklung der Zahlung durch die MFGB kontaktiere sie bitte direkt per Email an info@mfgroup.ch. Wählen Sie die Option zur Teilzahlung und bezahlen Sie ihre Rechnungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, unsere Leistungen einzustellen.

Vorauszahlungen:
Vor Behandlungsbeginn ist die erste Zahlung zu leisten. Die Höhe der Zahlung hängt von der Art der Behandlung, dem Ergebnis der Bonitätsprüfung und der Zahlungshistorie bei uns ab und kann bis zu 100% der geschätzten Behandlungs- und Fremdkosten betragen. Notfallbehandlungen und Behandlungen bei praxisfremden Patienten, erfolgen grundsätzlich gegen entsprechende Vorauskasse in bar. Ohne erfolgte Vorauszahlung dürfen wir die Behandlung ablehnen. Die Kosten für einen allfälligen Terminausfall trägt der Patient.

Rechnungsstellung direkt:
Rechnungen nach erfolgter Behandlung sind zahlbar ohne Abzug bei Erhalt. Sie sind einverstanden, Gebühren oder sonstige Transaktionskosten, die bei Geldüberweisungen auf unser Bankkonto anfallen können, vollständig zu übernehmen. Zahlungen müssen in Schweizer Franken (CHF) erfolgen. Kommt der Patient seiner Zahlungspflicht nicht nach, so gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug.
Wir können jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Patient trägt die Kosten des Zahlungsverzugs. Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an die InkassoMed AG) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1‘500); 448 (bis 3‘000); 1‘100 (bis 10‘000); 1‘510 (bis 20‘000); 2‘658 (bis 50‘000); 6% der Forderung (ab 50‘000)


WIDERRUF
Sie haben das Recht diese Vereinbarung zu widerrufen indem Sie uns schriftlich davon in Kenntnis setzen. Der Widerruf hat keinerlei
Einfluss auf Tätigkeiten, die wir im Wissen dieser Vereinbarung vor Ihrem Widerruf durchgeführt haben. Wir bitten um Ihr Verständnis, sollten wir Ihre weitere Behandlung ablehnen, wenn Sie diese Vereinbarung widerrufen.

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